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Systemische Familientherapie (§ 27 Abs. 3 SGB VIII) - Verein für betreuten Umgang Webseite 2023

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Systemische Familientherapie
(§ 27 Abs. 3 SGB VIII)
Was ist Systemische Familientherapie?
Systemische Familientherapie richtet sich an Familien mit dem Ziel, therapeutische Unterstützung bei der Lösung ihrer Konflikte anzubieten.
Sie dient sowohl der Prävention bei Familien, um eine Verschärfung von Konfliktsituationen zu verhindern als auch der Krisenintervention in der Arbeit mit Familien, in denen es bereits zu einer Eskalation der Problemsituation gekommen ist.
Systemische Familientherapie ist ein niedrigschwelliges Therapieangebot, das sich an den Alltagsproblemen orientiert und das das sprachliche Ausdrucksvermögen der Familienmitglieder berücksichtigt.
In den Gesprächen wird auf systemischer Grundlage unter Berücksichtigung der Mehrgenerationenperspektive und der unterschiedlichen Sichtweisen zum Problem an Lösungsmöglichkeiten gearbeitet, die die Familienmitglieder selbstständig in ihrem Alltag umsetzen.
Ziel der Systemischen Familientherapie ist es, die Selbsthilfekräfte der Familie zu aktivieren und die vorhandenen Ressourcen bei der Problembewältigung zu nutzen.
Warum Systemische Familientherapie?
Mit der Systemische Familientherapie können Familien erreicht werden, für die Hindernisse bestehen, eine Therapie aufzusuchen.
Mögliche Anlässe für eine Systemische Familientherapie sind:

- Erziehungsprobleme
- Verhaltensauffälligkeiten
- Partnerkonflikte
- Krisen durch besondere familiäre Ereignisse (Trennung, Scheidung, Tod)
- Psychische und physische Erkrankungen
- Gewalt in der Familie
Mit wem?
Systemische Familientherapie findet möglichst mit der gesamten Familie, nach Bedarf auch mit Teilen der Familie statt.
Wie oft?
Die Termine für die Sitzungen (10 bis 20) werden mit jeder Familie individuell vereinbart. Die Sitzungen finden i.d.R. vierzehntäglich statt, zu Beginn meist mit einer höheren Frequenz. Die Dauer der Therapie beträgt i.d.R. sechs bis neun Monate.
Wer?
Eine Systemische Familientherapie wird in der Regel von einer Familientherapeutin und einem Familientherapeuten gemeinsam durchgeführt.
Diese verfügen neben einem psychosozialen Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss über eine mindestens 3-jährige zertifizierte familientherapeutische/systemische Weiterbildung.
Kosten?
Die Kosten für die Systemische Familientherapie werden in der Regel vom Jugendamt im Rahmen des KJHG § 27 Abs. III getragen.
Das Therapieangebot richtet sich auch an Selbstzahler.
sozialpädagogische Familienthertapie
    Webmaster: Ralf Bub, webmaster@vbu-berlin.de
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