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Erziehungsbeistand_Betreuungshilfe (§ 30 SGB VIII) - Verein für betreuten Umgang Webseite 2023

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Erziehungsbeistand

(§ 30 SGB VIII)

Was ist Erziehungsbeistand?
Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe wendet sich an einzelne junge Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren mit individuellen oder familiären Problemen.

Der Erziehungsbeistand oder die BetreuungshelferIn helfen bei der Bewältigung von Krisen und Alltagsproblemen. Jugendliche werden unter Erhaltung regelmäßiger Kontakte zur Familie in ihrer altersgerechten Verselbständigung unterstützt. Diese Hilfeform bezieht das familiäre Umfeld mit ein und sucht die Vernetzung des jungen Menschen sowohl mit seiner Familie als auch seinem sonstigen sozialen Umfeld, wie z. B. Freunden, Sportvereinen usw. zu erhalten bzw. zu etablieren.

DIese Hilfe richtet sich vorrangig an den jungen Menschen und wird im Sinne einer "Hilfe zur Selbsthilfe" verstanden, d.h. die Kompetenzen und Möglichkeiten der Familie und des Kindes bzw. Jugendlichen werden berücksichtigt und gefördert. In der Regel wird diese Hilfe für maximal 2 Jahre gewährt. Die Eigenverantwortung des jungen Menschen und seiner Familie bleibt während der Hilfe bestehen.
Die Themen bzw. Schwierigkeiten und Probleme von Kindern und Jugendlichen, aufgrund derer eine solche Hilfe eingesetzt wird, sind so vielfältig, wie das Leben selbst. Dies können Verlusterfahrungen sein wie der Tod eines Elternteils, Trennung und Scheidung der Eltern, aber auch Probleme wie Essstörungen und unverarbeitete Gewalterfahrungen, Schuldistanz, Lernstörungen, sowie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen und vieles mehr.

Ziele des Erziehungsbeistands
Vorrangiges Ziel des Erziehungsbeistandes ist die Unterstützung und Begleitung des jungen Menschen oder jungen Erwachsenen. Soziale und emotionale Kompetenzen werden gezielt gefördert. Es gilt die altersgerechte Verselbständigung unter Erhalt des Familienbezugs und des natürlichen Umfeldes des Jugendlichen zu erreichen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VbU e.V. sind mit den vielfältigen Problemen dieser Altersgruppe vertraut und werden je nach Qualifikation entsprechend der spezifischen Problematik des Jugendlichen eingesetzt.

Diese Hilfe findet in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Dienst des jeweiligen Jugendamtes statt.

Betreuungshilfe
    Webmaster: Ralf Bub, webmaster@vbu-berlin.de
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