Verein für betreuten Umgang e.V. (VbU)
Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe wendet sich an einzelne junge Menschen im
Alter von 6 bis 21 Jahren mit individuellen oder familiären Problemen.
Der Erziehungsbeistand
oder die BetreuungshelferIn helfen bei der Bewältigung von Krisen und Alltagsproblemen.
Jugendliche werden unter Erhaltung regelmäßiger Kontakte zur Familie in ihrer altersgerechten
Verselbständigung unterstützt. Diese Hilfeform bezieht das familiäre Umfeld mit ein
und sucht die Vernetzung des jungen Menschen sowohl mit seiner Familie als auch seinem
sonstigen sozialen Umfeld, wie z. B. Freunden, Sportvereinen usw. zu erhalten bzw.
zu etablieren.
DIese Hilfe richtet sich vorrangig an den jungen Menschen und wird
im Sinne einer "Hilfe zur Selbsthilfe" verstanden, d.h. die Kompetenzen und Möglichkeiten
der Familie und des Kindes bzw. Jugendlichen werden berücksichtigt und gefördert.
In der Regel wird diese Hilfe für maximal 2 Jahre gewährt. Die Eigenverantwortung
des jungen Menschen und seiner Familie bleibt während der Hilfe bestehen.
Die Themen bzw. Schwierigkeiten und Probleme von Kindern und Jugendlichen, aufgrund
derer eine solche Hilfe eingesetzt wird, sind so vielfältig, wie das Leben selbst.
Dies können Verlusterfahrungen sein wie der Tod eines Elternteils, Trennung und Scheidung
der Eltern, aber auch Probleme wie Essstörungen und unverarbeitete Gewalterfahrungen,
Schuldistanz, Lernstörungen, sowie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen und
vieles mehr.
Vorrangiges Ziel des Erziehungsbeistandes ist die Unterstützung und Begleitung
des jungen Menschen oder jungen Erwachsenen. Soziale und emotionale Kompetenzen werden
gezielt gefördert. Es gilt die altersgerechte Verselbständigung unter Erhalt des
Familienbezugs und des natürlichen Umfeldes des Jugendlichen zu erreichen.
Die Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen des VbU e.V. sind mit den vielfältigen Problemen dieser Altersgruppe
vertraut und werden je nach Qualifikation entsprechend der spezifischen Problematik
des Jugendlichen eingesetzt.
Diese Hilfe findet in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen
Dienst des jeweiligen Jugendamtes statt.
Vorrangiges Ziel des Erziehungsbeistandes ist die Unterstützung und Begleitung des
jungen Menschen oder jungen Erwachsenen. Soziale und emotionale Kompetenzen werden
gezielt gefördert. Es gilt die altersgerechte Verselbständigung unter Erhalt des
Familienbezugs und des natürlichen Umfeldes des Jugendlichen zu erreichen.
Die Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen des VbU e.V. sind mit den vielfältigen Problemen dieser Altersgruppe
vertraut und werden je nach Qualifikation entsprechend der spezifischen Problematik
des Jugendlichen eingesetzt.
Diese Hilfe findet in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen
Dienst des jeweiligen Jugendamtes statt.
Was ist Erziehungsbeistand?
Ziele des Erziehungsbeistands
Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII