Verein für betreuten Umgang e.V. (VbU)
Aufsuchende Familientherapie (AFT) richtet sich an Familien mit dem Ziel, therapeutische
Unterstützung bei der Lösung ihrer Konflikte anzubieten.
Aufsuchende Familientherapie
dient sowohl der Prävention bei Familien, um eine Verschärfung von Konfliktsituationen
zu verhindern als auch der Krisenintervention in der Arbeit mit Familien, in denen
es bereits zu einer Eskalation der Problemsituation gekommen ist.
Aufsuchende Familientherapie
ist ein niedrigschwelliges Therapieangebot, das sich an den Alltagsproblemen orientiert
und das das sprachliche Ausdrucksvermögen der Familienmitglieder berücksichtigt.
In
den Gesprächen wird auf systemischer Grundlage unter Berücksichtigung der Mehrgenerationenperspektive
und der unterschiedlichen Sichtweisen zum Problem an Lösungsmöglichkeiten gearbeitet,
die die Familienmitglieder selbstständig in ihrem Alltag umsetzen.
Ziel der Aufsuchenden Familientherapie ist es, die Selbsthilfekräfte der Familie
zu aktivieren und die vorhandenen Ressourcen bei der Problembewältigung zu nutzen.
Warum
aufsuchende Familientherapie?
Mit der Aufsuchenden Familientherapie können Familien
erreicht werden, für die Hindernisse bestehen, eine Therapie aufzusuchen. Konflikte
können direkt vor Ort bearbeitet werden.
Mögliche Anlässe für eine Aufsuchende Familientherapie
sind:
- Erziehungsprobleme
- Verhaltensauffälligkeiten
- Partnerkonflikte
- Krisen durch
besondere familiäre Ereignisse (Trennung, Scheidung, Tod)
- Psychische und physische
Erkrankungen
- Gewalt in der Familie
Mit wem?
Die Aufsuchende Familientherapie findet
möglichst mit der gesamten Familie, nach Bedarf auch mit Teilen der Familie statt.
Wie oft?
Die Termine für die Sitzungen (10 bis 20) werden mit jeder Familie individuell
vereinbart. Die Sitzungen finden i.d.R. vierzehntäglich statt, zu Beginn meist mit
einer höheren Frequenz. Die Dauer der Therapie beträgt i.d.R. sechs bis neun Monate.
Wer?
Aufsuchende Familientherapie wird von zwei Familientherapeuten durchgeführt.
Die Therapeuten verfügen neben einem psychosozialen Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss
über eine mindestens 3-jährige zertifizierte familientherapeutische/systemische Weiterbildung.
Kosten?
Die Kosten für die Aufsuchende Familientherapie werden in der Regel vom Jugendamt
im Rahmen des KJHG § 27 Abs. III getragen.
Das Therapieangebot richtet sich auch
an Selbstzahler.
Aufsuchende Familientherapie § 27,3
Was ist aufsuchende Familientherapie?
Ziele der aufsuchenden Familientherapie